Liebe Mitglieder und Tanzinteressierte,

obwohl seit 03.04.2022 generell für Kulturzentren und Freizeitheime keine Corona-bedingten Beschränkungen mehr gelten, macht das Freizeitheim Vahrenwald bzw. die Stadt Hannover von seinem Hausrecht gebrauch und verlangt während des Aufenthaltes im Freizeitheim weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske.

 

Zum Vermeidung einer Ansteckung mit Corona sowie zur Einhaltung der Vorgaben der Stadt bitten wir sie folgende Maßnahmen zu beachten:

Regeln für das Training in Bezug auf Corona

  • Bei Corona-ähnlichen Krankheitssymptomen wie Husten oder Fieber bitte weiterhin nicht am Training teilnehmen und das Trainingsgebäudes auch nicht betreten.
  • Seit 03.04.2022 sind die Corona-bedingten Zugangsbeschränkungen bezüglich Impfung bzw. Genesung aufgehoben. Im Freizeitheim gilt jedoch weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Das heißt, unabhängig vom Impfstatus oder Genesungsstatus bezüglich Corona können alle Mitglieder und Interessierte am Training teilnehmen oder zuschauen. Entsprechende Impf- oder Genesungsnachweise brauchen nicht mehr vorgezeigt werden. Lediglicht eine FFP2-Maske ist während des gesamten Aufenthaltes im Freizeitheim zu tragen außer während des eigentlichen Tanztrainings.
  • Das Tragen von FFP2-/Mund-Nase-Masken beim Training ist nicht vorgeschrieben; mehr noch: Es wird davon abgeraten, da dies bei der Sportausübung ungesund sein kann. Wenn nicht trainiert wird, ist natürlich eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Husten und Niesen im Tanzsaal soll, wenn irgendwie möglich, vermieden werden. Falls unumgänglich, dann von allen Personen weg und am Besten in ein Papiertaschentuch, dieses anschließend entsorgen.
  • Während des Trainings soll möglichst weiterhin ein Abstand zu anderen Tanzpaaren und den Trainern eingehalten werden. Zwingend ist dies jedoch nicht (mehr).
  • Falls der Tanzsaal nicht kontinuierlich gelüftet wird, soll er spätestens nach 60 Minuten Training gelüftet werden. Und zwischen den Gruppen soll dann eine Pause von mindestens 10 Minuten zur Lüftung des Saales eingehalten werden.
  • Freies Training: Für das freie Training gibt es keine weitergehenden Einschränkungen mehr; insbesondere aufgrund der erfahrungsgemäß geringen Nutzung dieses Angebotes. Trotzdem sollte die Nutzung des freien Trainingsangebotes weiterhin dem Sportwart, einem Trainer oder einem Mitglied des Vorstandes mitgeteilt werden.